holzaepfel

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27.02.2010

27.02.2010

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Zahlreiche Sicherheitsgesetze müssen der neuen Bedrohungslage angepasst werden. Das Bundesverfassungsschutzgesetz, das MAD-Gesetz, das BND-Gesetz, das Bundesgrenzschutzgesetz, das Bundeskriminalamtgesetz, aber auch das Ausländergesetz und andere ausländerrechtliche Vorschriften müssen geändert werden, um - den Sicherheitsbehörden die nötigen gesetzlichen Kompetenzen zu geben, - den Datenaustausch zwischen den Behörden zu verbessern, - bereits die Einreise terroristischer Straftäter nach Deutschland zu verhindern, - identitätssichernde Maßnahmen im Visumverfahren zu verbessern, - Grenzkontrollmöglichkeiten zu verbessern und - bereits im Inland befindliche Extremisten besser zu erkennen.